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30.01.2012, 10:26 Uhr | Übersicht | Drucken
Ingrid Fischbach MdB, Landesvorsitzende der Frauen-Union NRW, kritisiert den Hygiene-Leitfaden für Tagesmütter der Landesregierung


„Die Gesundheit unserer Kinder, die von Tagesmüttern betreut werden, ist zu schützen und die Grundsätze der Hygiene -z. B. bei der Zubereitung von Essen für die Kinder -sind natürlich einzuhalten!“, so die Landesvorsitzende Ingrid Fischbach MdB, die damit auch die Meinung der Frauen- Union NRW wiedergibt.



Die Frauen-Union NRW begrüßt eine Aufklärung über hygienische Anforderungen. „Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Tagesmütter wie Lebensmittelunternehmerinnen behandelt werden. Hier darf Aufklärung nicht zur Überforderung werden!“ Zu der Frage, ob Tagesmütter als Lebensmittelunternehmerinnen zu gelten haben und damit den EU-Hygienevorschriften unterliegen, gibt es derzeit eine bundesweite rechtliche Unsicherheit. Die Frauen-Union NRW fordert daher eine bundesweit geltende, einheitliche Ausnahmeregelung zu schaffen!

Der Umweltminister des Landes NRW hat einen 20-seitigen Hygiene- Leitfaden für Tagesmütter erlassen und beruft sich dabei auf geltendes EU-Recht. Demnach müssen Tagesmütter, die mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreuen, künftig mit regelmäßigen Lebensmittelkontrollen rechnen. Der Kauf von Nahrungsmitteln muss lückenlos nachgewiesen und jede Quittung aufbewahrt werden. Auch das Tragen von Ringen, Nagellack oder Parfüm soll beim Kochen künftig nicht mehr statthaft sein.

„Das halte ich jedoch für eine unzumutbare Belastung für Tagesmütter und Tagesväter, hier muss Maß und Mitte gewahrt werden! Die rechtliche Bewertung sollte sich eher an der Situation in der Familie als an der Lebensmittelbranche orientieren. Wir brauchen keine weitere Bürokratie, wir brauchen mehr Tagesmütter! Wir haben jetzt schon Schwierigkeiten, die U3-Betreuungsplätze zu besetzen“, so Ingrid Fischbach.

aktualisiert von Angela Klassmann, 19.03.2012, 10:36 Uhr


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